„Hazard Analysis Critical Control Points“
HACCP
Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Jeder Lebensmittelunternehmer*in sowie Gastronomiebetriebe sind verpflichtet durch Dokumente und Aufzeichnungen das betriebliche HACCP-Konzept nachzuweisen.
Die 7 Grundsätze des HACCP Konzepts
Ermittlung von Gefahren
Bestimmung der kritischen Lenkumgspunkte
Festlegen der Grundsätze Überwachung der kritischen Kontrollpunkte
Festlegung der Kontrollmaßnahmen
Verifizierungsverfahren
Dokumtentation
begründen sich aus dem Codex Alimentarius und in einer Leitlinie der EU zu HACCP.
Zu den vorbreitenden Schritten gehören HACCP-Team, Produktbeschreibungen, Verwendungszweck, Fließdiagramme, Überprüfung der Fließdiagramme.
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Ansprechpartner Andreas Zander
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